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Update zur Reisekostenreform: Teil 1 –Überblick

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Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben (BMF-Schreiben) Ergänzungen zur Reisekostenreform 2014 bekannt gegeben. Ab sofort gilt das “Ergänzte BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts 2014″ vom 24.10.14. Wir geben hier einen kurzen Überblick, wo Ergänzungen vorgenommen wurden.

Reisekostenreform – aktuelle Ergänzungen

Die Ergänzungen zur Reisekostenreform von 2014 betreffen die folgenden Punkte, die die nachfolgend genannten Problematiken klären:

  1. Klarstellung des Begriffs erste Tätigkeitsstätte
    • Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte
    • Kriterien der ersten Tätigkeitsstätte
    • Berücksichtigung des häuslichen Arbeitszimmers als erste Tätigkeitsstätte
    • Tätigwerden bei Dritten
  2. Verpflegungsmehraufwand, Ermittlung der Pauschalen
    • Zusammenrechnung von Abwesenheitszeiten bzgl. Verpflegungsmehraufwand bei Nachtarbeit
    • Ermittlung der Verpflegungspauschale im Ausland an An- und Abreisetagen
  3. Dreimonatsfrist
    • Dreimonatsfrist bei wechselnden Einsatzorten am auswärtigen Tätigkeitsort
  4. Kostenfreie Mahlzeiten
    • Berücksichtigung von Mahlzeiten im Flugzeug, Zug oder Schiff
    • Mögliche Kürzungen der Verpflegungspauschale durch Snacks oder der Imbiss als kostenfreie Mahlzeiten
    • Nichteinnahme der kostenlosen Mahlzeiten und Auswirkungen auf Verpflegungspauschale
    • Regelungen bei Essensmarken
  5. Doppelte Haushaltsführung
    • Haupt- und Zweitwohnung in derselben Stadt oder Gemeinde
    • Höchstgrenze für Miete von 1.000€
    • Berücksichtigung von Marklergebühren bei Ermittlung der Höchstgrenze

Das “Ergänzte BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts 2014″ gilt ab sofort und ersetzt das Schreiben vom 30. September 2013. Klicken Sie auf die untere Abbildung und laden Sie das Schreiben als PDF herunter.

Bildschirmfoto 2014-11-04 um 11.26.14

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit diesen Ergänzungen zur Reisekostenreform 2014 kommen in diesem Jahr erneut wichtige Änderungen auf Unternehmen und Arbeitnehmer zu, die grundsätzlich bei der Reisekostenabrechnung beachtet werden müssen.


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